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VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Volljährigkeit; Notwendigkeit der Betreuung; fehlende Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung; posttraumatische Belastungsstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).Ausreichend ist, dass sich die Gefahr alsbald nach der Rückkehr realisieren muss (vgl. auch BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
- BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3 …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des zurückgenommenen Teils der Klage auf § 155 Abs. 2 VwGO, im Übrigen auf § 154 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z.B. B.v. 29.6.2009 - 10 B 60/08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
In die Beurteilung mit einzubeziehen und bei der Gefahrenprognose zu berücksichtigen sind sämtliche zielstaatsbezogenen Umstände, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen können (BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - BVerwGE 127, 33; BayVGH, U.v. 8.3.2012 - 13a B 10.30172 - juris).
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Dabei erfasst diese Regelung nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solche ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (st. Rspr. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG; siehe BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 66; U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Dabei erfasst diese Regelung nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solche ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (st. Rspr. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG; siehe BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 66; U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383). - BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Der Klageantrag war dabei im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl 2011, 1565) dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG oder § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einschließlich § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung begehrt. - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Vielmehr ist der Begriff der Gefahr im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, wobei jedoch das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BayVGH a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 zu § 53 Abs. 6 AuslG). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung des parlamentarischen Gesetzgebers zu respektieren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG können auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4/98 - BVerwGE 108, 77). - VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061
Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer …
Auszug aus VG München, 26.03.2013 - M 23 K 11.30128
Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Nr. 4 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris). - VGH Bayern, 08.03.2012 - 13a B 10.30172
Asylrecht Afghanistan; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Traumafolgestörung; …